Verträge und Interessen

1. Entwicklung der bilateralen Regierungsabkommen

2. Abkommen zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der Volksrepublik Mocambique über die zeitweilige Beschäftigung mocambiquanischer Werktätiger in sozialistischen Betrieben der DDR, 1979

3. Abkommen zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die zeitweilige Beschäftigung und Qualifizierung vietnamesischer Werktätiger in Betrieben der DDR, 1980

4. Liste der Gegenstände, die vietnamesische Vertragsarbeiter*innen zollfrei ausführen dürfen, 1989

5. Heimordnung

1. Bilaterale Regierungsabkommen

Schon seit Anfang der 1960er Jahre sucht die DDR-Regierung in der Rekrutierung ausländischer Arbeiter*innen eine Lösung für den Arbeitskräftemangel im Land. (1) Der erste Vertrag wurde 1963 als Qualifizierungsvertrag für junge polnische Arbeiter unterzeichnet. Ein Abkommen größeren Umfangs unterzeichnen Ungarn und die DDR 1967. Darin ist Anspruch auf Sozialleistungen, Kindergeld und ein Trennungsgeld festgelegt und auch die Kosten der An- und Rückreise gehen zu Lasten der DDR. Die befristeten Abkommen mit beiden Ländern werden immer wieder nachverhandelt: es geht um verbesserte Wohn- und Lebensbedingungen und eine stärkere Qualifizierungskomponente für die polnischen und ungarischen Arbeiter*innen. Dennoch bringen die neuen Verträge nicht die gewünschten Ergebnisse: es kommen nicht genügend Arbeiter*innen aus Polen und Ungarn, die Fluktuation ist groß; Ungarn kündigt 1980 einseitig das Abkommen mit der DDR.

In der zweiten Anwerbephase, ab den 1970er Jahren, suchen Verhandler der DDR in außereuropäischen sozialistischen Staaten Arbeitskräfte. 1974 wird ein Abkommen mit Algerien geschlossen, jedoch mit schlechteren Bedingungen für die algerische Seite als in den Verträgen, die mit Polen und Ungarn in diesem Zeitraum geschlossen werden. Ihre Qualifizierung, und darin liegt das besondere Interesse der algerischen Regierung, findet nur außerhalb der Arbeitszeit statt. Als 1975 in acht Betrieben 600 algerische Arbeiter*innen die Arbeit niederlegen, um gegen ihre Einsatzbedingungen zu protestieren, wird die Anreise aus Algerien vorrübergehend gestoppt. Beide Staaten haben großes Interesse an der Kooperation, doch die Praxis gestaltet sich schwierig. Zu Beginn der 1980er Jahre ruft die algerische Regierung ihre Bürger aus der DDR zurück und kündigt das Abkommen. Auch das 1978 mit Kuba geschlossen Abkommen zur „Beschäftigung bei gleichzeitiger Qualifizierung“ kann die Erwartungen der DDR nicht erfüllen. Die kubanische Regierung schickt auf Grund des einheimischen Arbeitsmarktes in manchen Phasen erheblich mehr bzw. weniger Arbeitskräfte als vereinbart und kündigt 1988 an, den Vertrag zu beenden.

Die Abkommen mit Mosambik (1979) und Vietnam (1980), später auch mit Angola, der Mongolei und China, sollten den dramatischen Arbeitskräftemangel in den 1980er Jahren auffangen, der durch die bisherigen Abkommen nicht befriedigend abgefedert werden kann. Die wirtschaftliche Lage in der DDR und der schrittweise Rückzug der anderen Vertragspartner, führt in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre zu einem „Massenimport“ von Arbeiter*innen aus Mosambik und Vietnam in die DDR.  Schließlich lässt sich eine „deutlich erkennbare Unterteilung der Vertragsarbeiter in zwei Kategorien und eine klare Rangfolge unter den Regierungsabkommen“ erkennen: „So wurden Sozialleistungen nicht einheitlich geregelt und Vertragsarbeiter aus europäischen sozialistischen Staaten sowie aus Kuba materiell wie ideell meist besser gestellt als Kollegen aus den sozialistisch orientierten Entwicklungsländern.“ (2)

 

  • (1)

    Einen Überblick über Geschichte und Unterschiede der verschiedenen Abkommen bietet: Sandra Gruner-Domić, Abriß zur Geschichte der Arbeitskräfteemigration in der DDR (Berlin: Edition Parabolis, 1997), 3-43.

  • (2)

    Miriam Schulz, “Migrationspolitik in der DDR. Bilaterale Anwerbungsverträge von Vertragsarbeitnehmern,” in: Transit | Transfer, Hrsg. von Kim Christian Priemel (Berlin: beb.bra wissenschaftsverlag), 143-168, hier: 156

2. Abkommen zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der Volksrepublik Moçambique über die zeitweilige Beschäftigung moçambiquanischer Werktätiger in sozialistischen Betrieben der DDR

BArch DQ 3 2131

3. Abkommen zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die zeitweilige Beschäftigung und Qualifizierung vietnamesischer Werktätiger in Betrieben der DDR

BArch DL2 17368

4. Liste der Gegenstände, die vietnamesische Vertragsarbeiter*innen zollfrei ausführen dürfen, 1989

BSTU MfS BV Rostock AKG 1123

BStU MfS BV Rostock AKG 1123

5. Heimordnung

BArch DQ 3 638 T 1